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Die CSRD-Richtlinie der EU

Rund um die CSRD-Richtlinie gab es zuletzt viele Neuerungen und Diskussionen. Nicht zuletzt, weil die EU plant, mittelständische Unternehmen aus der Berichtsplicht zu nehmen, um deren Belastung zu reduzieren. Wir stellen Ihnen den aktuellen Stand vor sowie die geplanten Anforderungen an Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen

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Was ist die CSRD?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) stellt eine bedeutende Änderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen dar. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit unternehmerischer Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern. Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst nicht-finanzielle Informationen, die über die traditionellen finanziellen Berichte hinausgehen.

Verweis: Delegierte Verordnung - EU - 2023/2772 - DE - EUR-Lex

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig detaillierter über ökologische, soziale und Governance-Themen (ESG) berichten müssen. Die konkreten Berichtsinhalte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert. Diese zielen darauf ab, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu standardisieren und zu verbessern. Die Berichtsstandards werden aktuell noch von der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) überarbeitet, um vorgeschlagene Erleichterungen der EU-Kommission zu berücksichtigen.

Verweis: EFRAG SR TEG Physical Meeting 10 July 2025 | EFRAG

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Welche Erleichterungen werden gefordert?

In Form der sogenannten Omnibus-Verordnung vom 26. Februar 2025 schlägt die Europäische Kommission Erleichterungen für Unternehmen vor. Diese entlasten insbesondere mittelständische Unternehmen, da der Schwellenwert angehoben werden soll, um den berichtspflichtigen Kreis auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden zu beschränken. Schätzungsweise werden damit ca. 80 % weniger Unternehmen der Berichtspflicht unterworfen. Zudem soll der Inhalt der Berichtspflichten durch die Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte vereinfacht werden. Auch bzgl. der Prüfungspflicht sind Erleichterungen vorgesehen. Die geplante „Reasonable Assurance“ soll entfallen, sodass Nachhaltigkeitsberichte nur gem. Leitlinien für eine „Limited Assurance“ geprüft werden sollen.

Verweis: EUR-Lex - 52025PC0080 - DE - EUR-Lex

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Für welche Unternehmen gilt die CSRD?

Der Regierungsentwurf vom 10. Juli 2025 berücksichtigt die vorgeschlagenen Erleichterungen der EU-Kommission. Somit sind zunächst nur kapitalmarktorientierte große Unternehmen mit durchschnittlich über 1.000 Mitarbeitenden von den Berichtspflichten betroffen. Diese müssen erstmals über ihr Geschäftsjahr 2025 berichten.

Alle anderen bilanzrechtlich großen Kapitalgesellschaften berichten erstmals über das Geschäftsjahr 2027. Das sind gem. § 267 Abs. 3 HGB) Unternehmen, auf die zwei der folgenden drei Kriterien zutreffen: > € 25 Mio. Bilanzsumme; > € 50 Mio. Umsatzerlöse; > 250 Mitarbeiter.

Kapitalmarktorientierte KMUs berichten erstmals über das Geschäftsjahr 2028. Das sind gem. § 267 Abs. 1 und 2 HGB Unternehmen, auf die zwei der folgenden drei Kriterien zutreffen: > € 7,5 Mio. Bilanzsumme; > € 15 Mio. Umsatzerlöse; > 50 Mitarbeiter.

Verweis: Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

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Was ändert sich durch die Omnibus-Verordnung für KMUs?

Mittelständische Unternehmen mit < 1.000 Mitarbeitenden werden voraussichtlich von der CSRD-Berichterstattung ausgenommen. Die bisher geplante Berichtspflicht sah für kapitalmarktorientierte KMUs eine erstmalige Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts über das Geschäftsjahr 2026 vor. Diese wird nun um zwei Jahre aufgeschoben, um zu vermeiden, dass KMUs nur für einen kurzen Zeitraum berichtspflichtig werden, falls der vorgeschlagene Schwellenwert von < 1.000 Mitarbeitenden berücksichtigt wird und sie dann wieder aus der Berichtspflicht herausfallen.

KMUs, die nicht selbst CSRD-pflichtig sind, könnten jedoch als Lieferant größerer Unternehmen auch indirekt betroffen sein. Um die Belastung durch verschiedene Anfragen nach Nachhaltigkeitsdaten zu reduzieren, wird ein freiwilliger Berichtsstandard für KMUs entwickelt. Dieser soll Unternehmen helfen, gefragte Informationen zu Nachhaltigkeitsaktivitäten standardisiert zu dokumentieren. Der VSMEStandard (Voluntary SME Standard) stellt einen freiwilligen Berichtsrahmen dar, der auf Anfrage von Banken oder Lieferanten hin jährlich für das Reporting angewendet werden kann.

Verweis: VSME | Freiwilliger Berichtsstandard für KMUs

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Welche Vorteile hat es für KMUs, trotzdem einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?

Auch wenn mittelständische Unternehmen nicht direkt unter die CSRD-Richtlinie fallen oder künftig davon befreit werden, kann die freiwillige oder vorbereitende Umsetzung dennoch klare Vorteile bringen – strategisch, operativ und wirtschaftlich.

  1. Zugang zu Kapital und Fördermittel

Banken und Investoren fordern zunehmend ESG-Informationen, auch bei nicht-berichtspflichtigen Unternehmen. Viele Geldgeber wie auch Förderprogramme verlangen Nachweise zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz Ihres Unternehmens. Ein strukturierter Nachhaltigkeitsbericht sorgt für Sprachfähigkeit, ermöglicht Transparenz, schafft Vertrauen und kann somit die Bonität und Kreditvergabechancen verbessern.

  1. Wettbewerbsvorteil in Lieferketten

Große Unternehmen, die unter die CSRD fallen, fordern Nachhaltigkeitsdaten von ihren Lieferanten (auch von nicht berichtspflichtigen KMU). Wer vorbereitet ist und relevante Informationen in Form eines Nachhaltigkeitsberichts vorlegen kann, wird ggfs. bevorzugt berücksichtigt, verhindert mögliches De-Listing und behält somit wichtige Kunden. Der Nachweis über das Einhaltung von ESG-Kriterien kann für Ausschreibungen und Geschäftsbeziehungen entscheidend sein.

  1. Verbesserte interne Steuerung und Effizienz

Nachhaltigkeitsberichterstattung erfordert systematisches Datenmanagement – das verbessert die Transparenz, Kontrolle und Risikofrüherkennung im Unternehmen. Durch das intensive Auseinandersetzen von Prozessen, können Sie bspw. auch leichter Energie- oder Ressourceneffizienzpotenziale erkennen und gezielt Maßnahmen zur Kostenreduktion oder zur Steigerung der Mitarbeitendenzufriedenheit umsetzen.

  1. Positionierung als zukunftsfähiges Unternehmen

Das Bekanntmachen von nachhaltigem Handeln kann Ihr Image bei Kunden, Talenten, Investoren und der Öffentlichkeit stärken. Die zielgerichtete Kommunikation von Informationen kann Ihre Reputation und das Vertrauen bei verschiedenen Stakeholder-Gruppen steigern. Ein glaubwürdiger Nachhaltigkeitsbericht zeigt: Das Unternehmen handelt proaktiv und langfristig orientiert.

  1. Frühzeitige Vorbereitung auf künftige Anforderungen

Wer sich jetzt mit CSRD oder den vereinfachten VSME/LSME-Standards befasst, ist besser auf zukünftige gesetzliche Entwicklungen vorbereitet. Neue regulatorische Anforderungen und die Ausweitung verwandter Regularien lassen sich dann schneller und kosteneffizienter umsetzen.

Möglicher Berichtsstandards, die Sie nutzen können: GRI - Berichtsstandard

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Wie können KMUs nach Omnibus nun weitermachen?

Sie hatten bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der CSRD begonnen und sind nun doch von der Berichtspflicht befreit? Nutzen Sie die bereits investierten oder bereitgestellten Ressourcen nun für die (Weiter-) Entwicklung Ihres Nachhaltigkeitsmanagements. Fokussieren Sie sich auf Ihre Strategie, auf die Umsetzung von Maßnahmen und die Steigerung Ihrer Resilienz. Anstatt nun aufwändige Berichtspflichten zu erfüllen, können Sie die evtl. bereits begonnen Datenmanagement-Strukturen nutzen, sich mehr Transparenz über die Sozial- und Umwelteinflüsse Ihrer Prozesse zu verschaffen. Profitieren Sie von den ersten Nachhaltigkeits-Analysen, um herauszufinden, wo Ihre tatsächlichen Hebel sind, welche Themen für Ihren Geschäftserfolg relevant sind und wie Sie identifizierte Potenziale nutzen können. Prüfen Sie, wie die von der CSRD geforderte Entwicklung einer Nachhaltigkeits-Strategie oder das Setzen eines Klimaziels Ihnen unabhängig von Berichtspflichten wirtschaftliche Vorteile bringen kann.

Nachhaltigkeitsstrategie und -management - IHEBA

Klimastrategie und -management - IHEBA

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